Günstige Feuerbestattung in Mecklenburg-Vorpommern


Viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in Schwerin bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Waren und Rostock leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Mecklenburg-Vorpommern zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Wismar oder Stralsund beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Mecklenburg-Vorpommern durch das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern“ (Bestattungsgesetz – BestattG M-V) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen in Mecklenburg-Vorpommern für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Die Art und der Ort der Bestattung richten sich nach dem Willen des Verstorbenen.
- Einwilligung der Angehörigen: Gibt es keine Hinweise auf den Willen des Verstorbenen, entscheidet der Auftraggeber der Bestattung über Bestattungsart und Bestattungsort. Dabei kann es sich um einen Angehörigen oder eine andere bevollmächtigte Person handeln.
- Leichenschau: In Mecklenburg-Vorpommern ist vor einer Feuerbestattung eine zweite Leichenschau erforderlich. Diese wird von einem durch das Gesundheitsamt ermächtigten Facharzt für Rechtsmedizin oder einem Arzt des Gesundheitsamtes durchgeführt, um eine nicht natürliche Todursache auszuschließen.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Mecklenburg-Vorpommern?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden Formalitäten geregelt, wie die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Organisation der Feuerbestattung. Die zweite Leichenschau wird durch einen vom Gesundheitsamt ermächtigten Facharzt für Rechtsmedizin oder durch einen Arzt des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam wird im Krematorium eingeäschert.
Urnenbeisetzung
Die Beisetzung der Asche erfolgt dann auf einem Friedhof. Zudem kann die Asche auf einer hierfür bestimmten Stelle eines Friedhofs verstreut werden.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer Feuerbestattung in Güstrow, Neustrelitz oder Neubrandenburg?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Mecklenburg-Vorpommern setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es regionale Unterschiede geben, z.B. bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation. Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Mecklenburg-Vorpommern beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Eine Bestattung darf frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden.
- Spätester Zeitpunkt für Bestattung oder Einäscherung: Die Erdbestattung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt erfolgen. Bei einer Feuerbestattung soll die Leiche innerhalb dieses Zeitraums in ein Krematorium überführt werden.
- Urnenbeisetzung: Es ist keine Frist für die Beisetzung der Urne festgelegt. Es wird empfohlen, die Asche des Verstorbenen zeitnah in einer fest verschlossenen Urne beizusetzen.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung: Das aktuelle Bestattungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auch auf der Website „Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Mecklenburg-Vorpommern ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.