Günstige Feuerbestattung in Hamburg


Viele Menschen in Hamburg achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in Hamburg bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Berlin und München leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Hamburg zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Hamburg beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Hamburg durch das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG HA 2020) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen in Hamburg für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person.
- Einwilligung der Angehörigen: Wenn der Wille des Verstorbenen nicht bekannt ist, bestimmen die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge der Bestattungspflichtigen die Art der Bestattung.
- Leichenschau: Vor einer Feuerbestattung ist in Hamburg eine zusätzliche Leichenschau durchzuführen, um einen nicht natürlichen Tod auszuschließen. Diese wird von einem Rechtsmediziner oder einem von der zuständigen Behörde ermächtigten Arzt durchgeführt.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Hamburg?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden Formalitäten geregelt, wie die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Organisation der Feuerbestattung. Vor der Einäscherung ist eine zusätzliche Leichenschau erforderlich, die von der zuständigen Behörde durch eine Ärztin/Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Öffentliches Gesundheitswesen" oder "Rechtsmedizin" durchgeführt wird. Die Erlaubnis zur Feuerbestattung wird somit von der zuständigen Behörde erteilt, nicht direkt von einem Arzt.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam wird im Krematorium eingeäschert.
Urnenbeisetzung
Die Asche des Verstorbenen wird in eine Urne gefüllt und auf einem Friedhof beigesetzt. Unter bestimmten Bedingungen ist auch die Verstreuung der Asche möglich.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer Feuerbestattung in Wandsbek, Bergedorf oder Hamburg-Nord?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Hamburg setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es z.B. in Harburg, Altona oder Hamburg-Mitte regionale Unterschiede geben (bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation). Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Hamburg beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Eine Erd- oder Feuerbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen.
- Spätester Zeitpunkt für Bestattung oder Einäscherung: Verstorbene müssen innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert werden.
- Urnenbeisetzung: Die Asche eines Verstorbenen ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beizusetzen.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung: Das aktuelle Bestattungsgesetz für Hamburg finden Sie auch auf der Website „Landesrecht Hamburg“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Hamburg ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.