Günstige Feuerbestattung im Saarland


Viele Menschen im Saarland achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in Saarbrücken bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Völklingen und Saarlouis leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Saarland zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Neunkirchen oder Homburg beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind im Saarland durch das Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (BestattG) und die Bestattungsverordnung (BestattVO) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen im Saarland für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Die Art und der Ort der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen, sofern er das 14. Lebensjahr vollendet hatte und nicht geschäftsunfähig war. Eine schriftliche oder mündliche Erklärung des Verstorbenen kann dabei berücksichtigt werden.
- Einwilligung der Angehörigen: Gibt es keine Hinweise auf den Willen des Verstorbenen, entscheiden über die Bestattungsart die nächsten Angehörigen in der gesetzlich festgelegten Rangfolge.
- Leichenschau: Vor einer Feuerbestattung ist im Saarland eine zweite Leichenschau erforderlich. Diese ist von einem Arzt durchzuführen, um eine nicht natürliche Todesursache auszuschließen.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung im Saarland?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden Formalitäten geregelt, wie die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Organisation der Feuerbestattung. Die Erlaubnis zur Feuerbestattung wird von der Ortspolizeibehörde des Einäscherungsortes erteilt, nachdem eine zweite Leichenschau von einem Arzt des zuständigen Gesundheitsamtes, eines rechtsmedizinischen Instituts oder einem ermächtigten Arzt vorgenommen wurde.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam wird in einer zugelassenen Feuerbestattungsanlage eingeäschert.
Urnenbeisetzung
Die Asche des Verstorbenen wird in eine Urne gefüllt und darf nur auf Friedhöfen und privaten Bestattungsplätzen beigesetzt werden.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer Feuerbestattung in Blieskastel, Dillingen/Saar oder Sankt Ingbert?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Saarland setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es regionale Unterschiede geben, z.B. bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation. Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung im Saarland beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Eine Erd- oder Feuerbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
- Spätester Zeitpunkt für Bestattung oder Einäscherung: Verstorbene müssen spätestens zehn Tage nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden.
- Urnenbeisetzung: Die Urne mit der Asche Verstorbener ist spätestens drei Monate nach der Einäscherung beizusetzen.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung: Die aktuelle Bestattungsverordnung für Saarland finden Sie auch auf der Website „Saarland.de“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung im Saarland ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.