Günstige Feuerbestattung in Baden-Württemberg


Viele Menschen in Baden-Württemberg achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in Stuttgart bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Karlsruhe und Mannheim leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Baden-Württemberg zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Ulm oder Heilbronn beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Baden-Württemberg durch das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW) und die Bestattungsverordnung Baden-Württemberg (BestattVO BW) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen in Baden-Württemberg für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen. Eine mündliche Äußerung des Verstorbenen ist zu berücksichtigten, sollte aber dokumentiert sein, um den Willen eindeutig nachzuweisen.
- Einwilligung der Angehörigen: Liegt keine Willenserklärung des Verstorbenen vor, entscheiden die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge der Bestattungspflicht über die Bestattungsart.
- Leichenschau: In Baden-Württemberg ist vor einer Feuerbestattung ist eine zweite, amtliche Leichenschau durchzuführen, um eine nicht natürlichen Todursache auszuschießen. Dies ist verpflichtend und wird von einem Amtsarzt oder einem entsprechend ermächtigten Arzt bzw. Ärztin durchgeführt.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Baden-Württemberg?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden Formalitäten geregelt, wie die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Organisation der Feuerbestattung. In Baden-Württemberg ist zudem vor der Einäscherung eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt verpflichtend. Die Erlaubnis zur Feuerbestattung wird von der Ortspolizeibehörde des Einäscherungsortes erteilt.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam wird im Krematorium eingeäschert.
Urnenbeisetzung
Die Asche des Verstorbenen wird in eine Urne abgefüllt und auf einem Friedhof beigesetzt. In Ausnahmefällen kann eine Aufbewahrung zu Hause oder eine Verstreuung der Asche genehmigt werden.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer Feuerbestattung in Heidelberg, Freiburg oder Pforzheim?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Baden-Württemberg setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es regionale Unterschiede geben, z.B. bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation. Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Baden-Württemberg beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Die Feuerbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
- Spätester Zeitpunkt für Bestattung oder Einäscherung: Verstorbene, die nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet oder zur Einäscherung gebracht werden. Sonn- und Feiertage werden bei der Berechnung dieser Frist nicht mitgezählt.
- Urnenbeisetzung: Die Asche ist in einer festen und verschlossenen Urne zu sammeln und beizusetzen.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung: Die aktuelle Bestattungsverordnung für Baden-Württemberg finden Sie auch auf der Website „Landesrecht-BW“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Baden-Württemberg ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.