Günstige Feuerbestattung in Bayern


Viele Menschen in Bayern achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in München bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Hof und Würzburg leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Bayern zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Augsburg oder Nürnberg beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Bayern durch das Bayerische Bestattungsgesetz (BestG) und die Bayerische Bestattungsverordnung (BestV) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen in Bayern für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Der Verstorbene muss zu Lebzeiten einer Feuerbestattung zugestimmt haben. Dies kann durch eine Verfügung oder eine mündliche Äußerung geschehen.
- Einwilligung der Angehörigen: Sind keine Hinweise auf den Willen des Verstorbenen vorhanden, entscheiden die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge der Bestattungspflicht über die Bestattungsart.
- Leichenschau: Vor der Feuerbestattung ist in Bayern eine zweite Leichenschau verpflichtend. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das betreffende Krematorium seinen Sitz hat. Durchgeführt wird die 2. Leichenschau von einem Amtsarzt oder einem beauftragten Arzt.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Bayern?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden die Formalitäten geregelt, darunter die Ausstellung der Sterbeurkunde, die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei und die Organisation der Feuerbestattung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam wird im Krematorium eingeäschert.
Urnenbeisetzung
Die Asche des Verstorbenen wird dann in eine Urne gefüllt und auf einem Friedhof oder in einer genehmigten Naturbestattungsstätte beigesetzt.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer Feuerbestattung in Passau, Landshut oder Regensburg?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Bayern setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es regionale Unterschiede geben, z.B. bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation. Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Bayern beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Die Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung) darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
- Spätester Zeitpunkt für Bestattung oder Einäscherung: Ein Leichnam muss spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert sein. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgezählt.
- Urnenbeisetzung: Die Urne des Verstorbenen muss spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung: Die aktuelle Bestattungsverordnung für Bayern finden Sie auch auf der Website „Gesetze Bayern“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Bayern ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.