Günstige Feuerbestattung in Bayern

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Viele Menschen in Bayern achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in München bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Hof und Würzburg leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Bayern zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.

Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Augsburg oder Nürnberg beachtet werden?

Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Bayern durch das Bayerische Bestattungsgesetz (BestG) und die Bayerische Bestattungsverordnung (BestV) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.

Welche Voraussetzungen müssen in Bayern für eine Feuerbestattung erfüllt sein?

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Bayern?

Vorbereitung

Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.

Formalitäten

Währenddessen werden die Formalitäten geregelt, darunter die Ausstellung der Sterbeurkunde, die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei und die Organisation der Feuerbestattung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Einäscherung

Der Sarg mit dem Leichnam wird im Krematorium eingeäschert.

Urnenbeisetzung

Die Asche des Verstorbenen wird dann in eine Urne gefüllt und auf einem Friedhof oder in einer genehmigten Naturbestattungsstätte beigesetzt.

Gibt es einen Preisunterschied bei einer Feuerbestattung in Passau, Landshut oder Regensburg?

Die Kosten für eine Feuerbestattung in Bayern setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es regionale Unterschiede geben, z.B. bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation. Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.

Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Bayern beachtet werden?

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Zusätzliche Informationen

  • Bestattungsverordnung: Die aktuelle Bestattungsverordnung für Bayern finden Sie auch auf der Website „Gesetze Bayern“.
  • Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Bayern ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.