Günstige Feuerbestattung in Berlin


Viele Menschen in Berlin achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in Berlin bestattet werden soll, die Angehörigen aber in München oder Hamburg leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Berlin zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Berlin beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Berlin durch das Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (BestattG BE) und die Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (DVO-Bestattungsgesetz) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen in Berlin für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Die Bestattungsart richtet sich nach der Willenserklärung der verstorbenen Person.
- Einwilligung der Angehörigen: Wenn der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist, bestimmen die nächsten Angehörigen die Bestattungsart in der Reihenfolge der Bestattungspflicht.
- Leichenschau: Vor einer Feuerbestattung ist in Berlin eine zweite Leichenschau durch eine Ärztin/Arzt des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin Berlin durchzuführen, um festzustellen, dass die verstorbene Person eines natürlichen Todes gestorben ist.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Berlin?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden Formalitäten geregelt, wie die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Organisation der Feuerbestattung. Vor der Einäscherung ist eine zweite Leichenschau erforderlich, die von einer Ärztin/Arzt des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin Berlin durchgeführt wird. Die Einäscherung darf erst erfolgen, wenn festgestellt wurde, dass die verstorbene Person eines natürlichen Todes gestorben ist.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam wird im Krematorium eingeäschert.
Urnenbeisetzung
Die Asche des Verstorbenen wird in eine Urne gefüllt und auf einem Friedhof beigesetzt. Unter bestimmten Bedingungen ist auch die Verstreuung der Asche möglich.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer Feuerbestattung in Pankow, Charlottenburg oder Tempelhof-Schöneberg?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Berlin setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es z.B. in Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf oder Lichtenberg regionale Unterschiede geben (bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation). Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Berlin beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Eine Erd- oder Feuerbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
- Spätester Zeitpunkt für Bestattung oder Einäscherung: Verstorbene müssen innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert werden.
- Urnenbeisetzung: Die Asche eines Verstorbenen ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung auf einem Bestattungsplatz beizusetzen.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung: Das aktuelle Bestattungsgesetz für Berlin finden Sie auch auf der Website „Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Berlin ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.