Günstige Feuerbestattung in Brandenburg


Viele Menschen in Brandenburg achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in Potsdam bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Eberswalde und Oranienburg leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Brandenburg zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Cottbus oder Frankfurt (Oder) beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Brandenburg durch das Brandenburgische Bestattungsgesetz (BbgBestG) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen in Brandenburg für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Eine Einwilligung des Verstorbenen zur Feuerbestattung ist nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben.
- Einwilligung der Angehörigen: Liegt keine Willenserklärung des Verstorbenen vor, entscheiden die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge der Bestattungspflicht über die Bestattungsart.
- Leichenschau: In Brandenburg ist vor einer Feuerbestattung ist eine zweite, amtliche Leichenschau durchzuführen, um eine nicht natürlichen Todursache auszuschließen. Dies ist verpflichtend und wird von einem Arzt der unteren Gesundheitsbehörde oder einem bevollmächtigten Arzt bzw. Ärztin durchgeführt.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Brandenburg?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden Formalitäten geregelt, wie die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Organisation der Feuerbestattung. Die Erlaubnis zur Feuerbestattung erteilt ein Arzt der unteren Gesundheitsbehörde oder ein von ihr ermächtigter Arzt nach der zweiten Leichenschau.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam wird im Krematorium eingeäschert.
Urnenbeisetzung
Die Asche des Verstorbenen wird anschließend in eine Urne gefüllt und auf einem Friedhof beigesetzt oder auf dafür ausgewiesenen Flächen verstreut.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer anonymen Feuerbestattung in Schönefeld, Ludwigsfelde oder Fürstenwalde?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Brandenburg setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es regionale Unterschiede geben, z.B. bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation. Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Brandenburg beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Eine Bestattung oder Einäscherung darf in Brandenburg frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen.
- Spätester Zeitpunkt für Erdbestattung oder Einäscherung: Die Einäscherung oder Erdbestattung muss innerhalb von zehn Tagen nach der Feststellung des Todes erfolgen. Falls eine Verzögerung nötig ist, kann in Ausnahmefällen eine Fristverlängerung bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
- Urnenbeisetzung: Die Urne muss unverzüglich nach der Einäscherung beigesetzt werden, was innerhalb von vier bis sechs Wochen bedeutet. Bei besonderen Bestattungsformen, wie Seebestattungen oder Naturbestattungen, kann es wegen Genehmigungen oder Transporten länger dauern.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung: Das aktuelle Bestattungsgesetz für Brandenburg finden Sie auch auf der Website „Bravors“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Brandenburg ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.