Günstige Feuerbestattung in Bremen


Viele Menschen in Bremen achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in Bremen bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Bremerhaven oder Berlin leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Bremen zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Bremen beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Bremen durch das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen in Bremen für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person.
- Einwilligung der Angehörigen: Wenn der Wille des Verstorbenen nicht bekannt ist, bestimmen die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge der Bestattungspflichtigen die Art der Bestattung.
- Leichenschau: In Bremen ist vor einer Feuerbestattung eine zweite Leichenschau durch den zuständigen Amtsarzt oder eine beauftragte ärztliche Person erforderlich, um sicherzustellen, dass keine Anhaltspunkte für einen unnatürlichen Tod vorliegen.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Bremen?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden Formalitäten geregelt, wie die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Organisation der Feuerbestattung. Vor der Einäscherung ist eine zweite Leichenschau erforderlich, die von einem Amtsarzt oder einem von der zuständigen Behörde ermächtigten Arzt durchgeführt wird. Die Einäscherung darf erst nach Vorliegen der Freigabebescheinigung erfolgen. Die Erlaubnis zur Feuerbestattung wird somit von der zuständigen Behörde erteilt, basierend auf der Bescheinigung des Arztes.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam wird im Krematorium eingeäschert.
Urnenbeisetzung
Die Asche des Verstorbenen wird anschließend in eine Urne gefüllt und auf einem Friedhof beigesetzt. In Bremen ist aber auch die Aufbewahrung der Urne zu Hause sowie die Verstreuung der Asche auf privaten Flächen erlaubt.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer Feuerbestattung in Bremen oder Bremerhaven?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Bremen setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es regionale Unterschiede geben, z.B. bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation. Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Bremen beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Eine Erd- oder Feuerbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
- Spätester Zeitpunkt für Bestattung oder Einäscherung: Verstorbene müssen innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert werden.
- Urnenbeisetzung: Die Asche eines Verstorbenen ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung auf einem Bestattungsplatz beizusetzen.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung: Das aktuelle Bestattungsgesetz für Bremen finden Sie auch auf der Website „Transparenzportal Bremen“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Bremen ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.