Günstige Feuerbestattung in Hessen


Viele Menschen in Hessen achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in Wiesbaden bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Gießen und Kassel leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Hessen zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Frankfurt am Main oder Darmstadt beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Hessen durch das Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) und die Friedhofs- und Bestattungsverordnung (BestattV HE) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen in Hessen für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Hinsichtlich der Bestattungsart ist der Wille des Verstorbenen maßgeblich. Wurde zu Lebzeiten eine Feuerbestattung verfügt, ist diesem Wunsch zu entsprechen.
- Einwilligung der Angehörigen: Sofern keine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt, entscheiden die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge der Bestattungspflichtigen.
- Leichenschau: Vor einer Feuerbestattung ist in Hessen eine zweite Leichenschau erforderlich. Diese wird von einer Fachärztin/Facharzt für Rechtsmedizin vorgenommen, um eine nicht natürlichen Todursache auszuschießen.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Darmstadt?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden Formalitäten geregelt, wie die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Organisation der Feuerbestattung. Die zweite Leichenschau zur Freigabe der Leiche wird von einer Ärztin/ einem Arzt eines öffentlichen rechtsmedizinischen Instituts oder des zuständigen Gesundheitsamts übernommen.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam wird im Krematorium eingeäschert.
Urnenbeisetzung
Die Asche des Verstorbenen wird in eine Urne gefüllt und in einer Urnenhalle, einem Urnenhain, einer Urnenwand oder in einem Grab beigesetzt.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer Feuerbestattung in Taunusstein, Marburg oder Wetzlar?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Hessen setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es regionale Unterschiede geben, z.B. bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation. Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Hessen beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Eine Erd- oder Feuerbestattung darf in Hessen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
- Spätester Zeitpunkt für Bestattung oder Einäscherung: Verstorbene müssen spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Sonnabende, Sonn- und Feiertage bleiben bei der Berechnung dieser Frist außer Ansatz, sofern in diesen Gemeinden an diesen Tagen keine Bestattungen durchgeführt werden.
- Urnenbeisetzung: Die Asche Verstorbener ist in einer fest verschlossenen Urne zu sammeln und innerhalb von neun Wochen nach der Einäscherung beizusetzen.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung:
- Die aktuelle Bestattungsverordnung für Hessen finden Sie auch auf der Website „Bürgerservice Hessenrecht“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Hessen ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.