Günstige Feuerbestattung in Nordrhein-Westfalen


Viele Menschen in Nordrhein-Westfalen achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in Düsseldorf bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Essen und Bochum leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Nordrhein-Westfalen zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Dortmund oder Köln beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Nordrhein-Westfalen durch das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen in Nordrhein-Westfalen für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Die Art und der Ort der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen, sofern er das 14. Lebensjahr vollendet hatte und nicht geschäftsunfähig war. Eine schriftliche oder mündliche Erklärung des Verstorbenen kann dabei berücksichtigt werden.
- Einwilligung der Angehörigen: Ist keine Willenserklärung des Verstorbenen bekannt ist, entscheiden die Angehörigen in der gesetzlich festgelegten Rangfolge über Art und Ort der Bestattung.
- Leichenschau: In Nordrhein-Westfalen ist vor einer Feuerbestattung ist eine zweite, von der unteren Gesundheitsbehörde veranlasste ärztliche Leichenschau erforderlich, um eine nicht natürliche Todesursache auszuschließen.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Nordrhein-Westfalen?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden Formalitäten geregelt, wie die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Organisation der Feuerbestattung. Die zweite Leichenschau wird von der unteren Gesundheitsbehörde veranlasst und durch eine weitere ärztliche Untersuchung bestätigt. Die Erlaubnis zur Feuerbestattung erteilt somit die untere Gesundheitsbehörde.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam darf nur in der Feuerbestattungsanlage eines Friedhofsträgers oder einer übernehmenden Stelle kremiert werden.
Urnenbeisetzung
Die Urne wird dann in einem klassischen Grab beigesetzt. Aber auch eine anonyme Urnenbeisetzung bzw. die Beisetzung in einer Urnenwand (Kolumbarium) sind möglich.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer Feuerbestattung in Wuppertal, Bonn oder Mönchengladbach?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Nordrhein-Westfalen setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es regionale Unterschiede geben, z.B. bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation. Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Nordrhein-Westfalen beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Eine Bestattung darf frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
- Spätester Zeitpunkt für Bestattung oder Einäscherung: Verstorbene müssen innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden.
- Urnenbeisetzung: Die Asche ist innerhalb von sechs Wochen nach der Einäscherung beizusetzen.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung: Das aktuelle Bestattungsgesetz für Nordrhein-Westfalen finden Sie auch auf der Website „Recht NRW“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Nordrhein-Westfalen ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.