Günstige Feuerbestattung in Rheinland-Pfalz


Viele Menschen in Rheinland-Pfalz achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in Mainz bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Kaiserslautern und Ludwigshafen leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Rheinland-Pfalz zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Koblenz oder Trier beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Rheinland-Pfalz durch das Bestattungsgesetz (BestG RP) und die Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestattGDV RP) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen in Rheinland-Pfalz für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Der Wille des Verstorbenen ist in Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Art und des Ortes der Bestattung maßgeblich.
- Einwilligung der Angehörigen: Gibt es keine Hinweise auf den Willen des Verstorbenen, entscheiden über die Bestattungsart die nächsten Angehörigen in der gesetzlich festgelegten Rangfolge.
- Leichenschau: Vor einer Feuerbestattung ist in Rheinland-Pfalz eine zweite, amtsärztliche Leichenschau erforderlich, um eine nicht natürliche Todursache auszuschließen.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Rheinland-Pfalz?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden Formalitäten geregelt, wie die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Organisation der Feuerbestattung. Für Freigabe des Leichnams ist eine zweite amtliche Leichenschau erforderlich, die von einem Arzt des Gesundheitsamtes durchgeführt wird.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam wird in einer zugelassenen Feuerbestattungsanlage eingeäschert.
Urnenbeisetzung
Die Asche des Verstorbenen wird anschießend in eine Urne gefüllt und auf einem Friedhof beigesetzt. Aber auch Naturbestattungen oder die Verstreuung der Asche auf genehmigten Flächen sind möglich.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer Feuerbestattung in Worms, Speyer oder Zweibrücken?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Rheinland-Pfalz setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es regionale Unterschiede geben, z.B. bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation. Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Rheinland-Pfalz beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Eine Erd- oder Feuerbestattung darf in Rheinland-Pfalz frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
- Spätester Zeitpunkt für Bestattung oder Einäscherung: Verstorbene müssen innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden.
- Urnenbeisetzung: Die Urne mit der Asche sollte spätestens sechs Wochen nach der Einäscherung beigesetzt werden.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung: Die aktuelle Bestattungsverordnung für Rheinland-Pfalz finden Sie auch auf der Website „Landesrecht Rheinland-Pfalz“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Rheinland-Pfalz ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.