Günstige Feuerbestattung in Sachsen


Viele Menschen in Sachsen achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in Dresden bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Görlitz und Zwickau leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Bestattung in Sachsen zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Chemnitz oder Leipzig beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Sachsen durch das Sächsische Bestattungsgesetz (SächsBestG) und die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium (VwV SächsBestG) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen in Sachsen für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Der Wille des Verstorbenen ist hinsichtlich Art und Ort der Bestattung maßgeblich, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange entgegenstehen.
- Einwilligung der Angehörigen: Gibt es keine Hinweise auf den Willen des Verstorbenen, entscheiden über die Bestattungsart die nächsten Angehörigen in der gesetzlich festgelegten Rangfolge.
- Leichenschau: In Sachsen ist vor einer Feuerbestattung ist eine zweite, amtliche Leichenschau erforderlich. Diese wird vom Gesundheitsamt des Sterbeortes veranlasst und von einem Facharzt für Pathologie oder einem Rechtsmediziner durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine nicht natürliche Todursache vorliegt.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Sachsen?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden Formalitäten geregelt, wie die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Organisation der Feuerbestattung. Für die Einäscherung ist neben der Sterbeurkunde auch eine Unbedenklichkeitserklärung des Gesundheitsamtes notwendig. Diese wird nach einer zweiten Leichenschau durch einen Facharzt für Rechtsmedizin ausgestellt.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam wird im Krematorium eingeäschert.
Urnenbeisetzung
Die Asche des Verstorbenen wird in eine Urne gefüllt und auf einem Friedhof beigesetzt.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer sächsischen Feuerbestattung in Plauen, Freiberg oder Bauzen?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Sachsen setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es regionale Unterschiede geben, z.B. bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation. Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Sachsen beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Eine Erd- oder Feuerbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen.
- Spätester Zeitpunkt für Bestattung oder Einäscherung: Verstorbene müssen innerhalb von acht Tagen bestattet oder eingeäschert werden. Bei dieser Frist werden Samstage, Sonntage und Feiertage nicht mitgezählt.
- Urnenbeisetzung: Die Asche eines Verstorbenen ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung auf einem Bestattungsplatz beizusetzen.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung: Das aktuelle Bestattungsgesetz für Sachsen finden Sie auch auf der Website „REVOSax“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Sachsen ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.