Günstige Feuerbestattung in Sachsen-Anhalt


Viele Menschen in Sachsen-Anhalt achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in Magdeburg bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Quedlinburg und Wernigerode leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Sachsen-Anhalt zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Halberstadt oder Halle (Saale) beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Sachsen-Anhalt durch das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA) und die Bestattungsverordnung (BestattV ST) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen in Sachsen-Anhalt für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Der Wille des Verstorbenen ist hinsichtlich Art und Ort der Bestattung maßgeblich.
- Einwilligung der Angehörigen: Gibt es keine Hinweise auf den Willen des Verstorbenen, entscheiden über die Bestattungsart die nächsten Angehörigen in der gesetzlich festgelegten Rangfolge.
- Leichenschau: Vor der Feuerbestattung ist in Sachsen-Anhalt eine zweite Leichenschau erforderlich. Diese wird von einer Ärztin/Arzt mit entsprechender Befähigung nach dem Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt, um einen unnatürlichen Tod auszuschließen.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Sachsen-Anhalt?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden Formalitäten geregelt, wie die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Organisation der Feuerbestattung. Vor einer Einäscherung ist eine zusätzliche Leichenschau durch eine Ärztin/Arzt durchzuführen. Bestehen keine Bedenken gegen die Einäscherung, wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam wird im Krematorium eingeäschert.
Urnenbeisetzung
Die Asche des Verstorbenen wird in eine Urne gefüllt und auf einem Friedhof beigesetzt. Unter bestimmten Bedingungen ist auch die Verstreuung der Asche möglich.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer anonymen Feuerbestattung in Eisleben, Naumburg oder Wittenberg?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Sachsen-Anhalt setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es regionale Unterschiede geben, z.B. bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation. Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Sachsen-Anhalt beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Eine Erd- oder Feuerbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen.
- Spätester Zeitpunkt für Bestattung oder Einäscherung: Verstorbene müssen innerhalb von acht Tagen bestattet oder eingeäschert werden. Bei dieser Frist werden Samstage, Sonntage und Feiertage nicht mitgezählt.
- Urnenbeisetzung: Die Asche eines Verstorbenen ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung auf einem Bestattungsplatz beizusetzen.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung: Die aktuelle Bestattungsverordnung für Sachsen-Anhalt finden Sie auch auf der Website „Landesrecht Sachsen-Anhalt“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Sachsen-Anhalt ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.