Günstige Feuerbestattung in Schleswig-Holstein


Viele Menschen in Schleswig-Holstein achten bewusst auf die Kosten und Gebühren bei ihrer Bestattung. Wenn die verstorbene Person zum Beispiel in Kiel bestattet werden soll, die Angehörigen aber in Brunsbüttel und Neumünster leben, kann die Grabpflege schnell zu einer Belastung werden. Welche gesetzlichen Regelungen bei einer preiswerten Feuerbestattung in Schleswig-Holstein zu beachten sind, haben wir hier kompakt für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze müssen bei einer Feuerbestattung in Flensburg oder Lübeck beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Feuerbestattung sind in Schleswig-Holstein durch das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (BestattG) und die Bestattungsverordnung (BestattVO) geregelt. Dabei müssen einige Punkte beachten werden.
Welche Voraussetzungen müssen in Schleswig-Holstein für eine Feuerbestattung erfüllt sein?
- Einwilligung des Verstorbenen: Hinsichtlich der Bestattungsart ist der Wille des Verstorbenen maßgeblich.
- Einwilligung der Angehörigen: Gibt es keine Hinweise auf den Willen des Verstorbenen, entscheiden über die Bestattungsart die nächsten Angehörigen in der gesetzlich festgelegten Rangfolge.
- Leichenschau: In Schleswig-Holstein ist vor einer Einäscherung ist eine zweite Leichenschau durch eine ärztliche Person des öffentlichen Gesundheitsdienstes verpflichtend, um sicherzustellen, dass kein Fremdverschulden vorliegt.

Wie ist der Ablauf einer günstigen Feuerbestattung in Schleswig-Holstein?
Vorbereitung
Nach der hygienischen Versorgung wird der Verstorbene in einen für die Feuerbestattung geeigneten Sarg gelegt.
Formalitäten
Währenddessen werden Formalitäten geregelt, wie die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Organisation der Feuerbestattung. Vor der Einäscherung ist eine zweite Leichenschau durch eine Ärztin/ einem Arzt des Öffentlichen Gesundheitsdienstes der Kreise und kreisfreien Städte durchzuführen. Nach dieser zweiten Leichenschau wird eine Bescheinigung über die Freigabe zur Einäscherung ausgestellt.
Einäscherung
Der Sarg mit dem Leichnam wird im Krematorium eingeäschert.
Urnenbeisetzung
Die Asche des Verstorbenen wird in eine Urne gefüllt und in der Regel auf einem Friedhof beigesetzt. Unter bestimmten Bedingungen auch die Verstreuung der Asche möglich.
Gibt es einen Preisunterschied bei einer Feuerbestattung in Bad Segeberg, Elmshorn oder Husum?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Schleswig-Holstein setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Bereits hier kann es regionale Unterschiede geben, z.B. bei den Kosten für die Überführung oder den Gebühren für die Kremation. Die Gebühren für den anonymen Grabplatz regelt die jeweilige Friedhofsordnung.
Welche Fristen müssen bei einer Feuerbestattung in Schleswig-Holstein beachtet werden?
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Eine Erd- oder Feuerbestattung darf in Schleswig-Holstein frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
- Spätester Zeitpunkt für Bestattung oder Einäscherung: Verstorbene sollen innerhalb von neun Tagen nach Todeseintritt bestattet oder eingeäschert werden.
- Urnenbeisetzung: Die Asche eines Verstorbenen soll innerhalb von drei Monaten nach der Einäscherung auf einem Bestattungsplatz beigesetzt werden.

Zusätzliche Informationen
- Bestattungsverordnung: Die aktuelle Bestattungsverordnung für Schleswig-Holstein finden Sie auch auf der Website „schleswig-holstein.de“.
- Bestattungsunternehmen: Für detaillierte Fragen und Beratung wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für eine Feuerbestattung in Schleswig-Holstein ist. Für eine umfassende Beratung und Informationen zu individuellen Fragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder die zuständigen Behörden.